FÖRDERUNG VERPASST? Erhalte trotzdem bis zu 900€ Förderung für deine Wallbox!

Mit dem Startschuss des 23.11.2021 begann das Förderprogramm "KfW 441" für Wallboxen mit speziellen Fokus für Firmen und Unternehmen mit einem Fördervolumen von 350 Mio. EUR.

Privatpersonen dagegen dürfen seit dem 27. Oktober 2021 keinen Antrag mehr stellen, da
die Förderung "KfW" 440" seitdem ausgelaufen ist.

Unter der Kennzeichnung "KfW 441" haben nun Unternehmen, kommunale Unternehmen, Freiberufler und gemeinnützige Organisationen die Möglichkeit einen direkten Antrag über die Förderbank KfW zu stellen. (folgender Link führt Dich direkt zum Antragsportal) .
Kommunale Unternehmen haben separate Voraussetzungen und Konditionen, zu finden unter
"KfW 439".
Primär werden wir uns im Blogbeitrag auf die Förderung "KfW 441" für Unternehmer und Firmen konzentrieren, da wir davon ausgehen, dass unsere Leser primär Privatpersonen oder Unternehmer sind.

Der Zweck der Förderung, dient zur Weiterentwicklung der Elektromobilität, wobei insbesondere Firmen Ladepunkte für Ihren internen Fuhrpark bzw. für Elektroautos und Plug in Hybride der Mitarbeiter anbieten können.

Kleiner Sidefact: Ein Ladepunkt definiert sich als ein Gerät bei dem man maximal ein Elektroauto aufladen kann, aber nicht gleichzeitig mehrere. Wenn mit einer Wallbox zwei Autos gleichzeitig geladen werden können, zählt diese Wallbox als zwei Ladepunkte.

Zusätzlich dürfen die Wallboxen nicht öffentlich zugänglich sein, d.h. dass die Ladepunkte nur für Firmenangehörige oder Mitarbeiter zur Verfügung stehen dürfen. Der Förderaufruf bezieht sich deshalb nur auf gemietete oder eigentumsberechtigte Liegenschaften des Unternehmens.
D.h. das Unternehmen muss die Stellplätze auf denen geladen wird gemietet oder erworben haben.

Nun die wichtigsten Fakten im Überblick:

 Was wird gefördert?

  • Kauf der Wallbox
  • Kosten für Energiemanagementsystem zur Steuerung der Ladestation
  • Elektrischer Anschluss bzw. Netzwerkanschluss
  • Notwendige Elektroinstallationsarbeiten (Erdarbeiten)

 WICHTIG: Planungs- und Beratungskosten werden nicht gefördert !


 Wer erhält die Förderung?

  • Unternehmen
  • Einzelunternehmer
  • Freiberufler
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (Kammern oder Verbände)
  • Kommunale Unternehmen

Daraus folgt, dass auch Gewerbetreibende im Nebenerwerb antragsberechtigt sind.

 Konditionen

  • Zuschuss beträgt 900€ pro Ladepunkt, maximale Zuschusshöhe bei 45.000€, entspricht ca. 50 Ladepunkte an einem Ort
  • Gesamtkosten (Kauf + Installation) müssen mindestens 1.285,71€ netto pro Wallbox betragen, sonst wird keine Förderung gewährt

 Anforderungen

  • Antrag muss vor Baubeginn eingereicht werden, erst nach positiver Rückmeldung darf mit dem Vorhaben begonnen werden
  • Neue Hardware - unzulässig sind gebrauchte oder bereits vorhandene Wallboxen
  • Standortgebunden in Deutschland - feste Verkabelung an Stellplätzen und keine mobile Ladestation
  • Maximale Ladeleistung 22kW pro Ladepunkt
  • Versorgung Ladestation aus 100% erneuerbaren Energien (Betreiber muss für den Zähler, an dem die Wallbox hängt, einen Ökostrom Vertrag abschließen)
  • Wallbox muss auf förderfähige Liste der KfW stehen (rechts "Liste der geförderten Ladestationen")
    -> ACHTUNG: Wallboxen von Tesla sind ( Stand 16.05.2022) nicht förderfähig
  • Nutzung nur für Mitarbeiter mit Privat-oder Dienstfahrzeugen
  • Ladepunkt muss mindestens 6 Jahre genutzt werden


4 einfache Schritte zu Ihrem Zuschuss

1. Zuschuss beantragen

Bevor du deine Wallbox bestellst, musst du einen Antrag direkt im KfW-Zuschussportal stellen.
(hier geht’s direkt zum Antragsportal)
Je nach Unternehmenstyp und Rechtsform werden noch zusätzliche Unterlagen benötigt.
Einen Überblick für das Einreichen relevanter Unterlagen findest du hier.

2. Vorhaben umsetzen

Sobald du Deine Auftragsbestätigung für die Förderung erhalten hast, kannst du mit Deinem Vorhaben direkt loslegen und die Wallbox durch einen Fachbetrieb installieren lassen.
ACHTUNG: Wenn die Wallbox in einem Mehrfamilienhaus installiert werden soll, ist in der Regel die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft notwendig. Der Antrag bei der KfW kann aber ohne Risiko bereits vorher gestellt werden.

3. Reporting durchführen

Nach dem Du deine Wallbox erfolgreich angeschlossen und in Betrieb genommen hast, musst du diese auf der Online Plattform OBELIS
"Berichterstattung Ladeinfrastruktur" registrieren und halbjährlich ein Reporting durchführen.

INSIDERWISSEN !

Als Antwort auf unsere Anfrage bei der KfW, ob der halbjährliche Report tatsächlich notwendig sei, um den Zuschuss zu erhalten, gab es eine klare Stellungnahme.

Demnach wurden die "halbjährlichen Reports an die NOW GmbH nicht ins Merkblatt aufgenommen, weil es für den Zuschuss 441 nicht relevant sei." D.h. Ihr müsst einmalig die Reporting ID beantragen, um anschließend die Auszahlung im  KfW Zuschussportal beantragen zu können.
Um diese ID zu erhalten, müsst ihr nur Eure Ladestation unter "OBELIS gewerblich" registrieren. Dort werden notwendige Stammdaten (Inbetriebnahme Tag, Errichtungskosten usw.) abgefragt.
Sobald alle Angaben vollständig sind , wird in "OBELIS gewerblich"  eure Reporting ID angezeigt, die Ihr für die Auszahlung im KfW-Zuschussportal benötigt. 

Da es in vielen Foren und Gruppen rege Diskussion über das Thema gab, haben wir Euch hier einen Screenshot von der Stellungnahme angehängt.

4. Zuschuss erhalten

Im letzten Schritt musst Du im KfW-Zuschussportal die Registrierung deiner Wallbox sowie die ordnungsmäße Installation bestätigen. Dazu benötigst du die zugeteilte Reporting-ID von "OBELIS gewerblich" sowie alle förderfähigen Rechnungen von den Fachbetrieben.
Wenn Du alle Schritte ordnungsgemäß durchgeführt hast, wird der Zuschuss auf Deine angegebene Kontoverbindung ausgezahlt.
Falls du noch offene Fragen hast, kannst Du uns gerne eine Mail (support@tesvolution.com) schreiben oder hinterlass uns doch gerne einen Kommentar.

 

 

 

 

 

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